Kosten und Abrechnung

  1. Bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigte wird nach GOP/GOÄ (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet
  2. Bei Selbstzahlern ebenfalls nach GOP/GOÄ
  3. Paartherapie pro 50 min 100,00 Euro, darüber hinaus Abrechnung im 10-Minuten-Takt à 20,00 Euro. Eine normale Sitzung dauert ca. 90 Minuten.
  4. KJHG-Therapien (nur in Berlin) sind für Familien, die eine Hilfe zur Erziehung (§27 Kinder- und Jugendhilfegesetz) über das zuständige Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) oder der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) beantragt haben. Oder für Kinder, die unter die sogenannte Eingliederungshilfe fallen (§35a SGBVIII, §53 Abs. 2 SGBXII). Hier übernimmt jeweils das Jugendamt die festgesetzten Fachleistungsstunden.
  5. Gesetzlich versicherte Patienten können im Ausnahmefall im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. In der Regel setzt dies voraus, dass die Terminservice-Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung keinen Platz vermitteln kann und Sie, je nach Krankenkasse etwa 10 oder mehr Absagen belegen müssen. Hierzu befragen Sie bitte Ihre Krankenkasse. Im Falle einer Kostenerstattung bezahlen die Eltern die Rechnungen und lassen sich das Geld von ihrer Krankenkasse erstatten. Hier ist zu beachten, dass manche Krankenkassen nicht die gesamten Kosten einer Privattherapie übernehmen, die Differenz ist von den Eltern zu leisten.

Nach oben scrollen